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Datum/Zeit
Date(s) - 15/02/2020
8:30 - 15:30

Kategorien Keine Kategorien


Veranstalter: WAKO-Niedersachsen
Ausrichter: TSV Timmerlah
Ort TSV Timmerlah
Schülerweg 1
38120  Timmerlah /Braunschweig
Turnierleitung: Antonino Spatola, Antony Spatola  und Selman Öz
Termin: Samstag, den 15.02.2020
Meldeschluss: 05.02.2020    Keine Nachmeldung am Turniertag!!!
Meldung: Onlinemeldung ab 01.01.2020 unter wako.sportsid.org
Selman Öz Tel: 01711770575 wenden.
Bei Problemen oder Fragen bitte Selman Öz  oder an Antonino Spatola Tel: 0172-5451631
Bankverbindung: Sparkasse Gifhorn Wolfsburg
IBAN: DE05 2695 1311 0025 6093 55
BIC: NOLADE21GFW
Startgebühr: 18,- € Jugend/Junioren  ,  25,- € Damen/Herren
Waage/Anmeldung: Samstag, den 15.02.2020 von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr

Achtung! Wer sein Gewicht beim Wiegenschluss nicht hat, wird gestrichen.

Egal wie weit er angereist ist. Kein umschreiben der Listen!!!

Beginn: Samstag:  10.45 Uhr  (LK, PF, VK, K1)      Eintritt:  5,-€   Jugendliche 3,.€
Startberechtigt: Alle Sportler mit gültigem Sportpass müssen beim Wiegen ein ärztliches Attest mit Datum 2020 vorlegen.
Wettkampfregeln: Es gelten die Regeln der WAKO Deutschland.
Wettkampfausrüstung: Laut neuer WAKO Deutschland e.V. Liste
Wettkampfzeit: PK und LK              2 x 2 Min.
LK Finale Herren   3 x 2 Min.
VK und K1              3 x 2 Min.
Preis Damen/Herren  und Jugend/Junioren   1.Platz Pokale,  2.Platz Medaillen,   3.Platz Urkunde
Info zu den Gewichtsklassen Sollten in einer Klasse nicht genügend Starter sein, muss der Kämpfer eine Gewichtsklasse höher kämpfen.

Sollte ein Kämpfer Übergewicht haben, wird er aus der Meisterschaft ausgeschlossen!!!

Bei nur einem Teilnehmer wird dieser automatisch in die nächsthöhere Klasse geschrieben.

Kampfrichter Jeder Verein des NSKBV e.V. muss mit Meldung der Kämpfer auch einen lizenzierten Kampfrichter namentlich melden!!!

Ohne Kampfrichter muss der Verein eine sofortige Strafe in Höhe von 50,-€ zahlen!!!
Die Kampfrichter haben in schwarzer Hose und weißem Hemd zu erscheinen.

Haftung Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten