Allgemeine Information des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. zur GEMA:
GEMA ist die Abkürzung für die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie verwaltet die Nutzungsrechte von unter anderem Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Wird Musik öffentlich aufgeführt, so erhält die GEMA hierfür Geld und verteilt dieses wiederum an die Rechteinhaber.
Grundsätzlich sind auch die Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen, wenn sie Musik nutzen.
Der LSB Niedersachsen hat über den DOSB einen eigenen Rahmenvertrag mit der GEMA, der nun auch bis Ende 2025 verlängert wurde. Dieser Vertrag sieht im Wesentlichen folgendes vor:
Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat seit dem 01.11.2024 mit der GEMA einen eigenen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen abgeschlossen. Danach wird die GEMA-Gebühr für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik je Organisation und Jahr übernommen. Von diesem Vertrag profitieren auch die niedersächsischen Sportvereine, die im LSB organisiert sind! Zunächst gilt vorrangig der Vertrag des Landessportbundes Niedersachsen. Sofern die geplante Veranstaltung nicht von diesem Vertrag umfasst ist, können Vereine die Leistungen des Niedersächsischen Pauschalvertrages in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen: https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/recht-versicherung/gema