Ab dem 1. Januar 2025 sind bei allen internationalen und nationalen WAKO-Veranstaltungen ausschließlich die von der WAKO zugelassenen Sicherheitsausrüstungen zulässig.
Die nationalen Verbände, die Schiedsrichter und alle Offiziellen sind für die strikte Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.
Verstöße führen zu Geldbußen und Strafen.
Das WAKO-Label ist UVF-imprägniert und fälschungssicher. Es muss künftig in die gesamte Kickbox-Bekleidung und Sicherheitsausrüstung aller zugelassenen WAKO-Lieferanten integriert werden. Die Verwendung dieser mit dem WAKO-Label gekennzeichneten Kleidung und Sicherheitsausrüstung wird bei allen WAKO-Veranstaltungen weltweit in der folgenden Reihenfolge verpflichtend.
1. Januar 2025: Bei allen WAKO-Weltcups, Kontinentalmeisterschaften und Weltmeisterschaften muss die gesamte Kleidung auf der Kampffläche außen mit dem WAKO-Label versehen sein.
1. Januar 2026: Bei allen Veranstaltungen – national, kontinental und weltweit – muss die gesamte Kleidung auf der Kampffläche außen mit dem WAKO-Label versehen sein.
Alle sichtbaren Ausrüstungsgegenstände und Kleidungsstücke, die bei Kämpfen verwendet werden und durch die WAKO-Regeln definiert sind, müssen mit dem WAKO-Label gekennzeichnet und an den dafür vorgesehenen Stellen aufgenäht sein.
Der Vorstand